Kosten

Auch wenn die Kosten auf den ersten Blick hoch erscheinen mögen, ist die Beauftragung eines fachkundigen und qualifizierten Anwalts in der Regel günstiger, als gar keine Vertretung bzw. eine auf den ersten Blick "günstig" erscheinende.

Anwälte haben im Wesentlichen drei Möglichkeiten abzurechnen:

  1. Nach den gesetzlich vorgesehenen Gebühren (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Welche Gebühren auf Sie zukommen können, können Sie ganz einfach hier selbst ermitteln.
  2. Nach Zeitstunden zu einem vorher festgelegten Stundensatz. Mein Stundensatz liegt in der Regel zwischen 220 - 300 EUR
  3. Nach einer Honorarpauschale für das Verfahren oder einen bestimmten Verfahrensabschnitt

Da ich meine rechtsanwältliche Nebentätigkeit nur in einem kleinem Umfang wahrnehme, berechne ich zurzeit keine 19% Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).

Nach welcher dieser drei Varianten wir abrechnen, hängt vom Einzelfall ab.

Generell lässt sich sagen, dass folgende Faktoren bestimmend sind:

  • Umfang der Akte
  • Schwierigkeit der Rechtslage
  • Verfahrensstadium und absehbare Dauer
  • Ziele des Mandanten